Rechtsanwalt Mathias Pässler

Strafrecht · Wirtschaftsrecht
Mainzer Straße 21
65185 Wiesbaden

Verteidigervollmacht

Hiermit bevollmächtige ich,
zu meiner Verteidigung | Vertretung in allen Instanzen sowie im Vorverfahren und zwar auch im Falle meiner Abwesenheit (§§ 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 Satz 1 StPO) erteilt. Der Verteidiger ist gemäß § 350 Abs. 1 StPO vom Hauptverhandlungstermin zu benachrichtigen. Die Vollmacht gewährt unter Anerkennung aller gesetzlichen Befugnisse nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ausdrücklich das Recht:

1. Anträge auf Akteneinsicht, Wiedereinsetzung, Haftentlassung, Strafaussetzung, Kostenfestsetzung, Wiederaufnahme des Verfahren und andere Anträge zu stellen und zurückzunehmen;

2. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gem. §§ 153 und 153a StPO zu erteilen;

3. Untervollmacht zu erteilen - auch im Sinn des §139 StPO;

4. mit mir als Zeugenbeistand aufzutreten und meine Rechte wahrzunehmen;

5. Rechtsmittel einzulegen, ganz oder teilweise zurückzunehmen und auf solche zu verzichten und solche auf Strafausspruch und Strafmaß zu beschränken;

6. Die Vertretung im Verfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmendurchzuführen, insbesondere auch Anträge im Betragsverfahren zu stellen. Die Vollmacht umfasst die Befugnis, die Entschädigungssumme entgegenzunehmen;

7. Gelder, Wertsachen, Urkunden und sonstige Gegenstände, in Empfang zu nehmen;

8. Schweigepflichtige Berufsangehörige von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.